Sind Sie bei der LBA eingetragener Versender? Auf diese Punkte sollten Sie achten

Sie suchen einen LBA-fähigen Karton?

Es muss beachtet werden, dass in Ihrem Packprozess nach Verschließen des Kartons keine Möglichkeit mehr besteht, etwas in den Karton einzustecken.

LBA-Kriterien:

  • Vollüberlappender Bodenverschluss mit Arretierung
  • Deckelklappen an der Seite nicht einsteckbar durch Z-Faltung
  • Über die Randklebung mit SK-Verschluss um den Deckel zu verschließen
  • SK-Verschluss ist nicht wieder öffen- und verschließbar

Hier finden Sie Bilder einens LBA-freigegebenen Kartons.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passende LBA-Lösung für Sie – wir freuen uns auf Ihren Kontakt!